Wir haben die umweltgerechte Verwertung Ihres Lexus Fahrzeugs bereits organisiert.
FAHRZEUGRÜCKNAHME
ALTFAHRZEUGVERWERTUNG
Seit dem 1. Juli 2002 sind nach der neuen Altfahrzeug-Verordnung die Fahrzeughersteller und Importeure verpflichtet, alle alten Autos ihrer Marke vom Letzthalter zurückzunehmen.
FAHRZEUGRÜCKNAHME
Um Ihnen so wenig Aufwand wie möglich zu machen, hat Toyota bereits weitestgehend flächendeckend für Rückgabemöglichkeiten gesorgt, die für Sie in zumutbarer Entfernung liegen. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nehmen wir Ihren Toyota oder Lexus unentgeltlich (ab Überlassung an einer von Toyota anerkannten Rücknahmestelle) zurück, wenn:
- dem Altfahrzeug keine wesentlichen Bauteile oder Komponenten (z.B. Antrieb, Karosserie, Fahrwerk, Katalysator, elektronische Steuergeräte) entnommen wurden.
- dem Auto keine artfremden Abfälle hinzugefügt wurden.
- das Altfahrzeug vor der Stilllegung mindestens einen Monat innerhalb der Europäischen Union zugelassen war.
- der Fahrzeugbrief oder ein vergleichbares Zulassungsdokument nach Richtlinie 1999/37/EG vom Letzthalter übergeben wird.
Verwertungsquoten für Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien
Im Jahr 2022 betrugen die Verwertungsquoten für Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien 100 % (Angabe gemäß § 15 Abs. 3 Batteriegesetz).
KONTAKT ZUR LEXUS KUNDENBETREUUNG
Die von Toyota eingesetzten Rücknahmestellen und Demontagebetriebe in Ihrer Nähe können Sie über die Kundenbetreuung in Erfahrung bringen:
Lexus Kundenbetreuung
E-Mail: kundenbetreuung@lexus.de
Telefon: 02234 / 102 2690