Rechtliche Grundlagen für die KFZ-Zulassung
Nach einem Autokauf müssen Sie Ihr neues Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden. Erst nach erfolgter Kfz-Zulassung dürfen Sie das Auto im Straßenverkehr bewegen. In Deutschland besteht zusätzlich die Verpflichtung für jeden Fahrzeugnutzer, vor der Anmeldung eine Kfz-Versicherung abzuschließen. Der erste Schritt vor der eigentlichen Zulassung des Autos ist also der Abschluss einer Kfz-Versicherung. Sie erhalten danach eine EVB-Nummer, die als Nachweis für die Behörde dient und belegt, dass ein Versicherungsschutz durch eine Kfz-Versicherung für Ihr Auto besteht.
Unterlagen für die Autoanmeldung
Um Ihr Fahrzeug anmelden zu können, sind bei der Zulassungsstelle folgende Dokumente vorzulegen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- EVB-Nummer als elektronische Versicherungsbestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
- Nachweis der letzten Hauptuntersuchung beim TÜV
- COC-Bescheinigung des Herstellers bei Neuwagen
- schriftliche Vollmacht bei Vertretung
Die Zulassungsbescheinigung teilt sich in zwei Dokumente. Teil 1 enthält technische Daten zu deinem Fahrzeug, die von der Behörde im Rahmen der Zulassung geprüft werden. Im zweiten Teil sind Informationen zum Fahrzeughalter hinterlegt. Bei einem Neuwagen existiert noch kein Fahrzeugbrief. Er wird bei der erstmaligen Zulassung von der Kfz-Behörde erstellt.
Mit den COC-Papieren weisen Sie nach, dass der Fahrzeugtyp Ihres Wagens in Deutschland zugelassen ist. Sie sind jedoch nur dann notwendig, wenn Ihr Fahrzeug als Neuwagen angemeldet wird. Melden Sie nicht selbst Ihr Auto an, sollten Sie der Person, die dies für Sie übernimmt, eine schriftliche Vollmacht mitgeben.
Die Zulassungsstelle bietet dafür einen Vordruck an, den Sie einfach ausfüllen und unterschreiben.
Bei der Anmeldung deines Fahrzeuges ist zudem eine Bankverbindung anzugeben, von der das Finanzamt die Kfz-Steuer abbucht. Die Steuer für Ihr Auto wird per SEPA-Lastschriftmandat automatisch eingezogen.