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KFZ Anmeldung

Sie haben den Autokauf erfolgreich abgeschlossen und freuen sich jetzt auf Ihre erste Fahrt in Ihrem neuen Auto? Bevor Sie damit starten können, müssen Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle Ihr Auto anmelden. Erfahren Sie jetzt, was bei der Kfz-Anmeldung zu beachten ist und welche Dokumente dafür benötigt werden.

Rechtliche Grundlagen für die KFZ-Zulassung

Nach einem Autokauf müssen Sie Ihr neues Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden. Erst nach erfolgter Kfz-Zulassung dürfen Sie das Auto im Straßenverkehr bewegen. In Deutschland besteht zusätzlich die Verpflichtung für jeden Fahrzeugnutzer, vor der Anmeldung eine Kfz-Versicherung abzuschließen. Der erste Schritt vor der eigentlichen Zulassung des Autos ist also der Abschluss einer Kfz-Versicherung. Sie erhalten danach eine EVB-Nummer, die als Nachweis für die Behörde dient und belegt, dass ein Versicherungsschutz durch eine Kfz-Versicherung für Ihr Auto besteht.

 

Unterlagen für die Autoanmeldung

Um Ihr Fahrzeug anmelden zu können, sind bei der Zulassungsstelle folgende Dokumente vorzulegen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • EVB-Nummer als elektronische Versicherungsbestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der letzten Hauptuntersuchung beim TÜV
  • COC-Bescheinigung des Herstellers bei Neuwagen
  • schriftliche Vollmacht bei Vertretung

Die Zulassungsbescheinigung teilt sich in zwei Dokumente. Teil 1 enthält technische Daten zu deinem Fahrzeug, die von der Behörde im Rahmen der Zulassung geprüft werden. Im zweiten Teil sind Informationen zum Fahrzeughalter hinterlegt. Bei einem Neuwagen existiert noch kein Fahrzeugbrief. Er wird bei der erstmaligen Zulassung von der Kfz-Behörde erstellt. 

Mit den COC-Papieren weisen Sie nach, dass der Fahrzeugtyp Ihres Wagens in Deutschland zugelassen ist. Sie sind jedoch nur dann notwendig, wenn Ihr Fahrzeug als Neuwagen angemeldet wird. Melden Sie nicht selbst Ihr Auto an, sollten Sie der Person, die dies für Sie übernimmt, eine schriftliche Vollmacht mitgeben. 

Die Zulassungsstelle bietet dafür einen Vordruck an, den Sie einfach ausfüllen und unterschreiben.

Bei der Anmeldung deines Fahrzeuges ist zudem eine Bankverbindung anzugeben, von der das Finanzamt die Kfz-Steuer abbucht. Die Steuer für Ihr Auto wird per SEPA-Lastschriftmandat automatisch eingezogen.

KFZ-Zulassung online oder in der Zulassungsstelle

Sie haben zwei Optionen, um Ihr Fahrzeug anzumelden. Die Kfz-Anmeldung kann entweder in der Zulassungsstelle an Ihrem Wohnort oder online erfolgen. Die Online-Anmeldung für Autos wurde im Oktober 2019 als zweite Variante vom Verkehrsministerium des Bundes eingeführt. Für die virtuelle Kfz-Anmeldung gelten jedoch besondere Regeln: Sie funktioniert nur mit einem Personalausweis, der eine Online-Funktion besitzt. Außerdem benötigen Sie ein Kartenlesegerät und eine Personalausweis-App auf Ihrem Smartphone. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Ihr Fahrzeug erstmals nach Mai 2015 zugelassen wurde.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihr Fahrzeug vor Ort anzumelden, empfehlen wir Ihnen, einen Termin bei der Zulassungsstelle zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden. In der Zulassungsstelle werden von Sachbearbeitern alle erforderlichen Dokumente geprüft. Unter anderem wird der Fahrzeugbrief aktualisiert, indem Sie als Besitzer des Fahrzeugs eingetragen werden. Anschließend erhält Ihr zugelassenes Fahrzeug von der Behörde ein neues Kennzeichen oder Sie können sich Ihr Wunschkennzeichen aussuchen. In der Nähe der Kfz-Zulassungsstelle befinden sich in den meisten Fällen Schildermacher, die Kennzeichen sofort herstellen. Anschließend bringen Sie die Kennzeichen zurück in die Zulassungsstelle, wo nur noch die behördlichen Stempel aufgebracht werden.

Auf Antrag erstellt die Zulassungsstelle auch eine Umweltplakette, wenn Ihr Auto die entsprechende Abgasnorm erfüllt. Damit können Sie dann auch in Umweltzonen fahren. Bei der Online-Anmeldung bestellen Sie die Kennzeichen einfach online. Die Plaketten für die Kennzeichen erhalten Sie per Post und bringen diese selbst auf den Kennzeichenschildern an. Sobald dies erfolgt ist, sind die Kennzeichen gültig und Sie können sie am Fahrzeug anbringen.

Neuwagen anmelden und Gebrauchtwagen ummelden

Sie waren vor dem Kauf eines neuen Autos bereits Besitzer eines gebrauchten Fahrzeugs? In diesem Fall müssen Sie vor der Anmeldung zunächst Ihr altes Auto abmelden. Für die Kfz-Abmeldung begeben Sie sich mit dem Fahrzeugschein, dem Fahrzeugbrief und den alten Kennzeichen zur Zulassungsstelle. Falls Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug nicht verkaufen, sondern verschrotten lassen, erhalten Sie von der Entsorgungsfirma ein Schreiben. Dieses dient als Nachweis für die Zulassungsbehörde, die sowohl das Finanzamt als auch die Versicherungsträger darüber informiert, dass Ihr Fahrzeug abgemeldet wurde.

Wenn Sie ein neues Auto zulassen möchten, verläuft der Ablauf etwas anders. Der Händler übergibt Ihnen lediglich die Zulassungsbescheinigung II und die COC-Bescheinigung. Den Fahrzeugschein erstellt die Zulassungsbehörde. Eine Bescheinigung für die Hauptuntersuchung ist erst erforderlich, wenn das anzumeldende Fahrzeug älter als drei Jahre ist.

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens empfiehlt es sich, das Auto direkt auf den neuen Fahrzeughalter umzumelden. Dies sollten Sie idealerweise direkt mit dem Verkäufer des Fahrzeugs klären. Die Behörde aktualisiert dann den Fahrzeugbrief und trägt Sie als neuen Halter ein, sodass das Fahrzeug auf Sie angemeldet ist.

Kosten für die KFZ-Zulassung

Bei der Zulassung eines Fahrzeugs entstehen Kosten, die je nach Behörde unterschiedlich ausfallen. Für die Anmeldung eines Neuwagens wird in der Regel eine Gebühr von etwa 26 Euro erhoben. Bei der Anmeldung eines Gebrauchtwagens variieren die Kosten. Die Höhe der Gebühr hängt davon ab, ob ein Halterwechsel stattfindet oder das Fahrzeug im alten oder in einem neuen Bezirk wieder angemeldet wird. In solchen Fällen liegen die Kosten zwischen 11 Euro und 28 Euro.

Zusätzlich entstehen auch Kosten für neue Nummernschilder. Für Wunschkennzeichen müssen bundesweit 10,20 Euro gezahlt werden, und für die Herstellung fallen weitere Kosten von 20 bis 30 Euro an. Die grüne Umweltplakette kostet fünf Euro.

Falls Sie eine der Zulassungsbescheinigungen verlieren, kann die Behörde ein neues Dokument ausstellen. Für einen neuen Fahrzeugbrief berechnet die Zulassungsstelle bis zu 45 Euro, während ein neuer Fahrzeugschein bis zu 70 Euro kosten kann.